Gesetzes·änderung für mehr Inklusion

Inklusion durch Zusammenführung von Leistungsangeboten im SGB VIII stärken

Noch dieses Jahr (2025)
soll ein Vorschlag kommen.

Wie man das Gesetz zur Kinder·hilfe ändert.

Um es inklusiver zu machen.

 

Inklusiv bedeutet:

Auch Menschen mit Behinderungen

können überall mit·machen.

 

Das BJK findet das gut.

Die Politiker sollen sich damit beeilen.

 

Kinder·hilfe und Jugend·hilfe inklusiv machen

 

Kinder·hilfe und Jugend·hilfe müssen inklusiv werden.

Also auch für junge Menschen mit Behinderung gut sein.

Das steht im Gesetz.

Und in Verträgen mit anderen Ländern.

Das heißt:

  • Kinder mit Behinderungen müssen überall mit·machen können.
  • Die Kinder·hilfe und Jugend·hilfe muss sich dafür verändern.

Das nennt man inklusive Öffnung.

Das bedeutet:

Alle jungen Menschen sollen Hilfe bekommen.

Egal ob sie eine Behinderung haben oder nicht.

Die Politik hat schon angefangen:

Es gibt ein neues Gesetz.

Das Kinder- und Jugend·stärkungs·gesetz (KJSG).

 

Aber es gibt noch viel zu tun:

  • Es braucht mehr klare Regeln.
  • Behörden und Verwaltungen müssen mit·machen.

Manche Ämter haben schon angefangen.

Andere warten noch.

Alle brauchen Unterstützung.

Nur so können inklusive Angebote entstehen.



BJK will neue Gesetze

Kinder·hilfe und Jugend·hilfe helfen Kindern und Familien.
Das ist sehr wichtig.

 

Das Bundes·jugend·kuratorium sagt:
Wenn Kinder·hilfe und Jugend·hilfe

nicht gut arbeiten
wird es später teurer.

 

Deshalb muss die Änderung bald kommen.
Es muss klar sein:

  • Wer zahlt wie viel?
  • Welche Hilfe wird gebraucht?

 

Die neuen Regeln

sollen die Arbeit der Ämter

einfacher machen.

Alle müssen zusammen überlegen

wie das geht.

Das ganze Dokument ist im Anhang.

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