Das Bundes·jugend·kuratorium
möchte auf wichtige Dinge hinweisen.
Diese Dinge wurden bisher kaum besprochen.
Es geht darum:
Wie weit darf Prävention gehen?
Prävention bedeutet: Probleme früh erkennen und verhindern.
Eine zu starke Prävention könnte auch Nachteile haben.
Zum Beispiel in zu viel Kontrolle.
Der Staat darf nur eingreifen
wenn das Kind in Gefahr ist.
Er darf nicht vorschreiben
wie ein gutes Aufwachsen aussehen muss.
Kindes·wohl·gefährdung zu verhindern
ist sehr wichtig.
Das gilt immer.
Nicht nur wenn etwas schlimmes passiert ist.
Es gibt vielleicht Probleme im Hilfs·system.
Darüber muss die Gesellschaft sprechen:
Es gibt schon viele Projekte zum Kinder·schutz.
Es muss nicht immer etwas Neues geben.
Lieber sollten die Projekte untersucht werden.
Man muss schauen was gut funktioniert.
Die "Allgemeinen Sozialen Dienste"
in den Jugend·ämtern
sind sehr wichtig.
Sie brauchen mehr Unterstützung und Geld.
Kinder·schutz ist aber nicht nur die Aufgabe der Jugend·ämter.
Auch andere Stellen müssen mithelfen:
Diese Einrichtungen müssen gut zusammen·arbeiten.
Sie dürfen sich nicht nur treffen und reden.
Das bringt wenig.
Es braucht:
Nur so funktioniert ein starkes Netzwerk für den Kinder·schutz.
Den Text können Sie lesen.
In einem PDF in schwerer Sprache.
Das ganze Dokument ist im Anhang.
Neues Jugendschutzgesetz
Stellungnahme zum 2. Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
BJK positioniert sich zu dem am 10.02.2020 vom BMFSFJ vorgelegten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes.
Andreas Zeller
Jugend·politik in Europa jetzt stärken!
Verantwortung der deutschen EU-Ratspräsidentschaft wahrnehmen
BJK formuliert kinder- und jugendpolitische Herausforderungen im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft.
Andreas Zeller