Wie Kinder und Jugendliche mit·entscheiden

Zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Mit·bestimmung von Kindern und Jugendlichen
ist sehr wichtig geworden.

 

Deshalb wurden viele Projekte zur Mit·bestimmung gestartet.

Das Bundes·jugend·kuratorium

findet diese Entwicklung gut.

Das BJK sagt aber auch:
Es gibt noch viele Probleme.

Die Politik soll mehr Mit·bestimmung möglich machen

für Kinder und Jugendliche.

Die Mit·bestimmung soll:

  • Nicht nur für bestimmte Entscheidungen gelten.
  • Nicht nur für bestimmte Gruppen gelten.

 

Das Ziel ist:
Alle jungen Menschen sollen mit·entscheiden können.

Die Mit·bestimmung soll ganz normal sein.

Dafür müssen alle zusammen·arbeiten:

  • Schule und Kinder·hilfe und Jugend·hilfe.
  • Städte und Bundes·länder und Deutschland.
  • Alle Länder in der Europäischen Union.

 

Die größte Aufgabe ist:
Alle sollen gemeinsam einen Plan haben.

 

Den Text können Sie lesen.

In einem PDF in schwerer Sprache.

Das ganze Dokument ist im Anhang.

More Content

Stellungnahme zum 2. Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes

Neues Jugend·schutz·gesetz

Stellungnahme zum 2. Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes

BJK positioniert sich zu dem am 10.02.2020 vom BMFSFJ vorgelegten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes.

Andreas Zeller

Auftrag und Verantwortung des institutionellen Gefüges

Das Recht junger Menschen auf Schutz vor Gewalt

Auftrag und Verantwortung des institutionellen Gefüges

Das BJK setzt sich mit der Frage der Verantwortungsübernahme aller Institutionen von Kindheit und Jugend zum Schutz junger Menschen vor Gewalt auseinander.

Florian Kammermeier

Cookie Einstellungen

Unsere Webseite wird von uns fortlaufend verbessert und wir verwenden zu diesem Zweck Cookies. Für eine optimale Nutzererfahrung empfehlen wir, diese zu akzeptieren. Andernfalls werden Teile der Seite in der Darstellung datenschutzkonform deaktiviert.