Das Bundes·jugend·kuratorium
hat im Jahr 2009 gesagt:
Jugend·politik braucht neue Pläne.
Diese Politik soll darauf achten:
Die deutsche Regierung hat das gehört.
Fach·leute haben den Plan "Eigenständige Jugend·politik" geschrieben.
"Eigenständige Jugend·politik" bedeutet:
Diese Politik soll
direkt da helfen
wo junge Menschen leben.
In den Städten und Dörfern.
Die Jugend·hilfe·planung ist dabei sehr wichtig.
Die Planung sorgt dafür:
Damit das gut funktioniert
muss die Jugend·hilfe·planung mehrere Aufgaben erfüllen:
Zum Beispiel:
Das ist besonders wichtig
wenn soziale Planung
und Bildungs·planung
zusammen·arbeiten.
Manchmal gibt es Hindernisse zwischen den Bereichen.
Diese Hindernisse müssen weg.
Dann arbeiten alle Bereiche zusammen.
Das Bundes·jugend·kuratorium sagt:
Jugend·hilfe·planung ist sehr wichtig
für die eigenständige Jugend·politik.
Damit das gut funktioniert
muss die Jugend·hilfe·planung
ihre Aufgaben erfüllen.
Oft klappt das aber nicht so gut.
Das zeigt eine Studie.
Das Bundes·jugend·kuratorium hat die Studie gewollt.
Das Bundes·ministerium für Jugend
hat die Studie bezahlt.
Die Studie zeigt:
In Jugend·ämtern gibt es Probleme bei der Planung.
Deshalb will das Bundes·jugend·kuratorium:
Die Jugend·hilfe·planung muss besser werden.
Die Planung soll so sein:
Das Bundes·jugend·kuratorium
hat dazu auch eine Stellung·nahme geschrieben.
Die Studie und die Stellung·nahme sollen eine Diskussion starten.
Das Bundes·jugend·kuratorium möchte sprechen:
So soll die Politik für junge Menschen besser werden.
Den Text können Sie lesen.
In einem PDF in schwerer Sprache.
Das ganze Dokument ist im Anhang.
Ausbildung für alle jungen Menschen
Ausbildung - eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe
Das BJK thematisiert aus jugendpolitischer Sicht Bildungschancen junger Menschen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.
Andreas Zeller
Neues Jugendschutzgesetz
Stellungnahme zum 2. Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
BJK positioniert sich zu dem am 10.02.2020 vom BMFSFJ vorgelegten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes.
Andreas Zeller