Inklusive Kinder·hilfe und Jugend·hilfe nachhaltig ermöglichen!

BJK kommentiert Referentenentwurf zum KJSG

In dem Zwischen·ruf

hat das Bundes·jugend·kuratorium

wichtige Gedanken auf·geschrieben.

 

Es geht um einen Vorschlag für ein Gesetz.

Das Gesetz heißt:

Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen.

 

Das Bundes·ministerium für Familie

hat den Entwurf gemacht

am 5. Oktober 2020.

 

Das Bundes·jugend·kuratorium findet den Entwurf gut.

Das Gesetz macht Regeln

für eine inklusive Kinder·hilfe und Jugend·hilfe.

 

Wenn der Entwurf so bleibt:

Dann kann das Gesetz eine große Hilfe sein.

Für eine bessere inklusive Hilfe

für Kinder und Jugendliche.

 

Der Entwurf zeigt gute Ideen.
Junge Menschen sollen ohne Diskriminierung mit·machen dürfen.
In der Gesellschaft.
In den Schulen.
In den Vereinen.

Doch ein Gesetz alleine reicht nicht.

Eine gute Kinder·hilfe und Jugend·hilfe braucht:

  • Mehr Wissen
  • Gute Schulungen für Fach·kräfte
  • Mehr Hilfe für junge Menschen
  • Mehr Begleitung bei der Umsetzung

 

In den nächsten Gesprächen
soll das besser geplant werden.

Der Prozess zur inklusiven Kinder·hilfe und Jugend·hilfe

braucht Geld und Unterstützung.

Das Bundes·jugend·kuratorium bittet alle:
Machen Sie diesen wichtigen Schritt.

Den Text können Sie lesen.

In einem PDF in schwerer Sprache.

 

Das ganze Dokument ist im Anhang.

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